Steuerliche Aspekte
Steuervorteile für Spender
Zuwendungen an gemeinnützige Stiftungen können gegen Vorlage einer Zuwendungsbestätigung
als Sonderausgaben steuermindernd geltend gemacht werden.
Die ALTERNAID Stiftung für Menschen in Not ist durch die Bescheinigung des Finanzamtes
Gießen Steuernummer 20 250 8294 - K als gemeinnützigen Zwecken dienend anerkannt.
Für Privatpersonen gilt:
Das Finanzamt erkennt jährlich Zuwendungen zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke von bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte an.
Verbesserung beim Spendenvortrag
Wenn die Summe der Spenden den jährlich absetzbaren Höchstbetrag übersteigt, dann kann die überschüssige Summe auf beliebig viele Folgejahre übertragen werden. Der Höchstbetrag von 20 Prozent des Gesamtbetrages der Einkünfte ist dabei natürlich in jedem der folgenden Jahre zu berücksichtigen.
Für Unternehmen gilt:
Unternehmen können Spenden in Höhe von vier Promille der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter steuerlich geltend machen.