Zuwendungsbestätigungen
Die ALTERNAID Stiftung für Menschen in Not ist wegen Förderung gemeinnütziger Zwecke durch die Bescheinigung des Finanzamtes Gießen Steuernummer 20 250 8294 - K zur Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen berechtigt.
Spenden bis zu einem Betrag von 300 Euro können ohne Zuwendungsbestätigung steuerlich geltend gemacht werden. Bis zu diesem Betrag reicht dem Finanzamt der Nachweis durch einen Überweisungsbeleg der Bank aus.
Bitte denken Sie daran, auch Ihre Anschrift auf dem Überweisungsträger anzugeben. Dadurch sind wir in der Lage, eine Zuwendungsbestätigung auszustellen, die Sie ab einem Betrag von mehr als 300 Euro als Vorlage beim Finanzamt benötigen, falls Sie Ihre Spende steuerlich geltend machen möchten. Sollten Sie bis spätestens zu Beginn des Folgejahres keine Quittung erhalten haben, wenden Sie sich bitte an:
Juliane SchaafEmail: | [email protected] |
oder schreiben Sie an
ALTERNAID Stiftung für Menschen in Not
Philipp-Reis-Str. 9
35440 Linden