Zustiften heißt: Dauerhaft Gutes tun!

Stiften statt Spenden: Mit Ihrer Zustiftung zum Grundstockvermögen der ALTERNAID Stiftung für Menschen in Not unterstützen Sie hilfebedürftige Menschen. Im Gegensatz zu einer Spende sind Mittel, die zugestiftet werden, von der empfangenden Stiftung nicht zeitnah zu verwenden. Denn bei einer Zustiftung werden Vermögenswerte dem Stiftungsvermögen einer bereits bestehenden Stiftung dauerhaft zugeführt.

Durch die damit verbundene Erhöhung des Stiftungsvermögens erzielt die Stiftung langfristig höhere Erträge und kann somit ihre Zwecke nachhaltiger verfolgen. Die Erträge sichern dauerhaft die Förderprojekte. Eine Zustiftung kann als Schenkung in einem einmaligen Betrag oder auch in Teilbeträgen vorgenommen werden.

Menschen helfen über den eigenen Tod hinaus:

Wenn die ALTERNAID Stiftung für Menschen in Not im Testament als Vermächtnisnehmer eingesetzt wird, kommen die Mittel nach Wunsch des Vererbenden bestimmten Projekten oder Menschen in Not zugute. Eine Erbschaft kann als Spende oder als Zustiftung eingesetzt werden. Sie kann für die Arbeit der Stiftung im Allgemeinen oder für einen bestimmten Zweck vorgesehen sein, der den in der Satzung festgelegten Zielen der Stiftung entsprechen muss. Schon vorher können sich Förderer der Stiftung über ihre Möglichkeiten beraten lassen, gewünschte Ideen und Projekte zu unterstützen.

ALTERNAID Stiftung für Menschen in Not

Sparkasse Gießen

Bankleitzahl:513 500 25
Konto:200 720 007
IBAN:DE48 5135 0025 0200 7200 07
BIC:SKGIDE5FXXX

Auf dem Überweisungsträger genügt der Zusatz "Zustiftung" als Verwendungszweck.

Für Ihre Fragen stehen wir gerne zur Verfügung:

Juliane Schaaf
E-Mail [email protected]